Lameness Locator

Um Lahmheiten bei Pferden schnell zu erkennen bieten wir in der Pferdeklinik Maichingen einen sogenannten Lameness Locator an. Dieses System zeichnet den Gang Ihres Pferdes auf und analysiert anhand von Beschleunigungssensoren dessen Bewegungen. Bereits kleinste Abweichungen von der Norm können in der objektiven Ganganalyse entdeckt werden, wodurch bestehende Lahmheiten auch an mehreren Stellen zugleich festgestellt werden können. Die Diagnose ist oft schon sofort möglich.

Gegenüber herkömmlichen Messmethoden hat unser System den Vorteil, dass die Bewegungsdaten ortsunabhängig und auch aus der Ferne aufgezeichnet werden können. Das funktioniert durch den Einsatz von IMUs (Inertial Measurement Units) - speziellen Bewegungssensoren die an Kruppe, Genick und dem rechten Vorderbein angebracht werden. Das Lameness Locator System hat sich aufgrund seiner Genauigkeit, Schnelligkeit und Verlässlichkeit bewährt und ist weltweit bereits in vielen Praxen im Einsatz.

Das Ergebnis jahrelanger Forschung

Durch die Aufzeichnung der Daten tausender Pferde konnten Wissenschaftler Bewegungsprofile erstellen, die eine eine computergestützte, objektive Beurteilung des Ganges möglich machen. Mit dieser Forschung ist ein Erfahrungsschatz entstanden, durch den wir Lahmheiten bei Pferden heute leicht erkennen. In unserer Pferdeklinik bieten wir Ihnen gerne die Diagnostik mit dem Lameness Locator System an.

Jetzt Termin vereinbaren

Sie wollen Ihr Pferd auf Lahmheiten untersuchen lassen? Wir sind Ihnen in unserer Pferdeklinik gerne dabei behilflich! Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren.

+49 (0) 7031 385-120

Diagnose mit Lameness Locator

Copyright 2024. Pferdeklinik und Kleintierpraxis in Maichingen GmbH

Medikamentenabgabe an Pferdebesitzer

Der Equidenpass, der Umgangssprachlich als Pferdepass bezeichnet wird, ist ausnahmslos für alle Equiden (Pferd, Pony, Esel) vorgesehen.

Jedes Pferd muss also einen solchen Pass haben, der bei jedem Transport sowie bei jeder tierärztlichen Untersuchung bzw. jeder Medikamentenabgabe vorgelegt werden muss.

Da Pferde immer noch als lebensmittelliefernde Tiere gelten, müssen Besitzer entscheiden, ob das Pferd "zur Schlachtung" oder "nicht zur Schlachtung" bestimmt ist. Ist nichts ausgewählt, gilt das Tier automatisch als Schlachtpferd. Für diese gelten wiederum strengere Regelungen bei der Medikamentenabgabe.

Deshalb gilt: ES DÜRFEN NUR MEDIKAMENTE AN EQUIDENPASSBESITZER ABGEGEBEN WERDEN, WENN DER ENTSPRECHENDE EQUIDENPASS VORLIEGT.

Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close