LEISTUNGSANGEBOT DER PFERDEKLINIK

Innere Medizin und Endoskopie

Untersuchung und Therapie des Atmungsapparates

  • Labordiagnostik inkl. Blutgasanalyse
  • Endoskopie und Videodokumentation der Atemwege (Tracheoskopie u. Bronchoskopie) mit Entnahme von Tracheobronchialsekret (TBS) zur labordiagnostischen Untersuchung (ambulant und stationär)
  • Ultraschalluntersuchung der Lunge (v.a. bei Fohlenpneumonien)
  • Röntgenuntersuchung der Lunge (stationär)
  • Entnahme von Lungenbiopsien
  • Untersuchung der Nasenhöhlen, Nasennebenhöhlen, Luftsäcke und des Kehlkopfes
  • Lungenspülung
  • Inhalationstherapie mit individuellem Therapieplan (Inhalatoren stehen auch zum Verleih zur Verfügung)

Untersuchung und Therapie des Verdauungstraktes

  • Endoskopie von Speiseröhre und Magen (Magenspiegelung, Gastroskopie)
  • Ultraschalluntersuchung des Abdomens
  • Rektale Untersuchungen (auch sonographisch)
  • Intensivtherapie von internistischen und Kolik-Patienten
  • Bauchpunktionen und Analyse von Punktaten

 

  • Konservative und intensivtherapeutische Kolikbehandlung

Untersuchung und Therapie des Harntraktes

  • Ultraschalluntersuchung der Nieren/Harnleiter/Blase
  • Endoskopie und Videodokumentation der Blase/ der Harnröhre (Zystoskopie)
  • Labordiagnostik:
    • Blutuntersuchung u.a. Nierenwerte
    • Harnuntersuchung (Katheterharn)

Untersuchung und Therapie des Herz-Kreislauf-Apparates

  • Ultraschalluntersuchung des Herzens
  • Labordiagnostik (Bestimmung von Entzündungswerten)
  • Untersuchung und Therapie der Haut:
  • Hautgeschabsel (Untersuchung oberflächlicher Haut- und Haaranteilen)
  • Hautbiopsie (Untersuchung aller Hautschichten)
  • Labordiagnostische Untersuchungen (Spurenelementmangel, endokrinologische Imbalancen)
  • Chirurgische Entfernung von Hauttumoren (z.B. Equines Sarkoid) mittels Laserchirurgie
  • Behandlung großflächiger, schlechtheilender Wunden mittels Softlaser (stationär)

Copyright 2024. Pferdeklinik und Kleintierpraxis in Maichingen GmbH

Medikamentenabgabe an Pferdebesitzer

Der Equidenpass, der Umgangssprachlich als Pferdepass bezeichnet wird, ist ausnahmslos für alle Equiden (Pferd, Pony, Esel) vorgesehen.

Jedes Pferd muss also einen solchen Pass haben, der bei jedem Transport sowie bei jeder tierärztlichen Untersuchung bzw. jeder Medikamentenabgabe vorgelegt werden muss.

Da Pferde immer noch als lebensmittelliefernde Tiere gelten, müssen Besitzer entscheiden, ob das Pferd "zur Schlachtung" oder "nicht zur Schlachtung" bestimmt ist. Ist nichts ausgewählt, gilt das Tier automatisch als Schlachtpferd. Für diese gelten wiederum strengere Regelungen bei der Medikamentenabgabe.

Deshalb gilt: ES DÜRFEN NUR MEDIKAMENTE AN EQUIDENPASSBESITZER ABGEGEBEN WERDEN, WENN DER ENTSPRECHENDE EQUIDENPASS VORLIEGT.

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