LEISTUNGSANGEBOT DER PFERDEKLINIK

Ankaufuntersuchungen von Pferden

Zwei Pferde draußen auf dem Gelände der Pferdeklinik in Maichingen

Leistungen

  • ambulant und stationär
  • Umfang der Untersuchung kann individuell durch Auftraggeber und untersuchenden Tierarzt festgelegt werden
  • Erstellung eines Untersuchungsprotokolls durch den Tierarzt

Klinische Untersuchung

  • Allgemeinuntersuchung
  • Untersuchung des Bewegungsapparates
  • Untersuchung des Herz-/Kreislaufapparates
  • Untersuchung der Augen, der Haut etc.
  • kurzer Belastungstest

Zusatzuntersuchung – Röntgenologische Untersuchung

  • Befundung und Dokumentation der Röntgenaufnahmen (gemäß Röntgen-Leitfaden 2018)
  • Röntgenologische Standarduntersuchung – 18 Röntgenaufnahmen (nach Absprache zwischen Auftraggeber und Tierarzt können diese erweitert bzw. reduziert werden)
  • Inhalt: Röntgenologische Untersuchung der Pferdezehe, des Sprunggelenkes und des Knies in verschiedenen Aufnahmeprojektionen
  • zusätzliche röntgenologische Untersuchungen weiterer anatomischer Regionen können zwischen Auftraggeber und Tierarzt vereinbart werden

Zusatzuntersuchung – Untersuchung auf dopingrelevante Substanzen

  • auf Wunsch können Blutproben entnommen und zur Untersuchung an das zuständige Labor übermittelt bzw. vor Ort in der Klinik für einen bestimmten Zeitraum eingefroren werden

 

  • Ausführliche Besprechung aller Befunde im Anschluss an die Kaufuntersuchung

Zur Information

Eine Prognose über die zukünftige Leistungsfähigkeit und gesundheitliche Entwicklung des Pferdes kann naturgemäß nicht erstellt werden – es handelt sich bei der Kaufuntersuchung um eine Befunderhebung zur Zeitpunkt der Untersuchung (Status quo)

Copyright 2024. Pferdeklinik und Kleintierpraxis in Maichingen GmbH

Medikamentenabgabe an Pferdebesitzer

Der Equidenpass, der Umgangssprachlich als Pferdepass bezeichnet wird, ist ausnahmslos für alle Equiden (Pferd, Pony, Esel) vorgesehen.

Jedes Pferd muss also einen solchen Pass haben, der bei jedem Transport sowie bei jeder tierärztlichen Untersuchung bzw. jeder Medikamentenabgabe vorgelegt werden muss.

Da Pferde immer noch als lebensmittelliefernde Tiere gelten, müssen Besitzer entscheiden, ob das Pferd "zur Schlachtung" oder "nicht zur Schlachtung" bestimmt ist. Ist nichts ausgewählt, gilt das Tier automatisch als Schlachtpferd. Für diese gelten wiederum strengere Regelungen bei der Medikamentenabgabe.

Deshalb gilt: ES DÜRFEN NUR MEDIKAMENTE AN EQUIDENPASSBESITZER ABGEGEBEN WERDEN, WENN DER ENTSPRECHENDE EQUIDENPASS VORLIEGT.

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