LEISTUNGSANGEBOT DER PFERDEKLINIK

Augenheilkunde für Pferde

Die Augen sind eines der wichtigsten Sinnesorgane Ihres Pferdes und erfordern besondere Aufmerksamkeit. Verletzungen, Infektionen oder Erkrankungen können nicht nur die Sehkraft beeinträchtigen, sondern auch zu erheblichen Schmerzen führen. Unsere Pferdeklinik bietet Ihnen eine umfassende Betreuung im Bereich der Augenheilkunde, um die Gesundheit und Lebensqualität Ihres Pferdes zu gewährleisten.

Unsere Kooperation

Unser Ziel ist es, Ihrem Pferd schnellstmöglich Linderung zu verschaffen und die Sehkraft nachhaltig zu schützen. Um dies zu gewährleisten, setzen wir auf modernste Diagnosetechniken und innovative Behandlungsmethoden, die individuell auf die Bedürfnisse Ihres Pferdes abgestimmt werden. Dafür arbeiten wir eng mit dem anerkannten Tierarzt Dr. Stefan Gesell-May zusammen, einem Experten auf dem Gebiet der Augenerkrankungen bei Pferden. Durch diese Kooperation profitieren Sie von langjähriger Erfahrung und fundiertem Fachwissen, um Ihrem Pferd die bestmögliche Versorgung zu bieten. Ihr Vertrauen und das Wohl Ihres Tieres stehen dabei stets im Mittelpunkt.

Dr. med. vet. Stefan Gesell-May

Tierarztpraxis für Pferdeaugenheilkunde
https://www.equine-ophthalmology.eu/

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Sie vermuten bei Ihrem Pferd eine Augenerkrankung oder haben einen Fremdkörper festgestellt? Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren.

+49 (0) 7031 385-120

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Medikamentenabgabe an Pferdebesitzer

Der Equidenpass, der Umgangssprachlich als Pferdepass bezeichnet wird, ist ausnahmslos für alle Equiden (Pferd, Pony, Esel) vorgesehen.

Jedes Pferd muss also einen solchen Pass haben, der bei jedem Transport sowie bei jeder tierärztlichen Untersuchung bzw. jeder Medikamentenabgabe vorgelegt werden muss.

Da Pferde immer noch als lebensmittelliefernde Tiere gelten, müssen Besitzer entscheiden, ob das Pferd "zur Schlachtung" oder "nicht zur Schlachtung" bestimmt ist. Ist nichts ausgewählt, gilt das Tier automatisch als Schlachtpferd. Für diese gelten wiederum strengere Regelungen bei der Medikamentenabgabe.

Deshalb gilt: ES DÜRFEN NUR MEDIKAMENTE AN EQUIDENPASSBESITZER ABGEGEBEN WERDEN, WENN DER ENTSPRECHENDE EQUIDENPASS VORLIEGT.

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